Erbrecht

Die Weitergabe von Vermögen und die geregelte Nachfolge bei der Leitung eines Unternehmens bedürfen der Kombination aus rechtlichem Spezialwissen und einem Höchstmaß an Sensibilität.

Nur dann lassen sich maßgeschneiderte Lösungen erreichen. Das können wir aus unserer langjährigen Erfahrung sagen.

Dementsprechend haben wir auch unsere persönliche Beratung und begleitende Durch­führung genau diesen Erfordernissen angepasst. Zu unseren Schwerpunkten zählen dabei die Sicherung und Strukturierung von Familien­vermögen. Konkret liefern wir dafür eine sorg­fältige rechtliche Planung, individuell abgestimmt, je nach Erfordernis unter Ein­bindung von z.B. Erb-, Steuer- oder Gesellschaftsrecht.

Weiters leisten wir Beratung zu Fragen und Fällen des Erbrechts, der Errichtung und Verwaltung von Privatstiftungen, sowie bei Vermögens­weitergabe und Unternehmens­nachfolge. Die Bündelung unserer Expertise aus unter­schiedlichen Bereichen prä­destiniert uns insbesondere als Begleiter von Familien­unternehmen und privaten Unternehmens­eignern.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung zum Erhalt von Familienvermögen
  • Beratung bei Fragen zu Erbrecht
  • Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Legataren
  • Testamentserstellung
  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
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