Wirtschaftsstrafrecht,
Strafrecht und Compliance
Aus dem Geschäftsleben können sich mitunter Situationen ergeben, die einer genauen Klärung der Rechte und Pflichten bedürfen.
Geregelt sind sie im Wirtschaftsstrafrecht. Unser tiefes Verständnis ökonomischer Prinzipien gilt gerade auch für diesen jungen, jedoch bereits überaus umfassenden Rechtsbereich.
Ob vorbeugend oder im Anlassfall – unsere hohe Fachkompetenz in Fragen
des Strafrechts, des Gesellschaftsrechts, bei Aspekten der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Steuerfragen und Insolvenzen erweist sich als perfekte Basis
für den engagierten, persönlichen Einsatz um die Sache unserer Klienten.
Bei Belangen des Unternehmensstrafrechts vertreten wir Firmen bzw. deren Organe mit großer Anteilnahme. Im Vordergrund unserer Tätigkeit stehen dabei die Abwehr strafrechtlicher Verfolgungshandlungen, die Vermögenssicherung, die Datensicherung sowie die rasche Rückerlangung möglicher Schadensbeträge.
Darüber hinaus beteiligen wir uns aktiv an der Erstellung absichernder Strukturen für Unternehmen. Die Begehung von Straftaten, wenn auch nur fahrlässig, kann so verhindert werden. Bei der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung – und speziell auch der Rechtsprechung – macht sich eine derartige Vorkehrung mehrfach bezahlt. Konkret leisten wir Unterstützung beim Aufbau eigener Compliance-Abteilungen. Ferner bieten wir laufende Hilfestellung bei einzelnen Fragen zur rechtlichen Prävention.
Ebenso unterstützen wir bei Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung von Organen juristischer Personen. Als speziellen Service schulen wir auch das richtige Verhalten gegenüber Ermittlungs- und Wettbewerbsbehörden bei Einvernahmen und Hausdurchsuchungen.