„Ich brauch doch keinen Anwalt – ich bin ja unschuldig!“

Strafverteidigung ist kein Schuldeingeständnis: Warum Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten sollten

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird – sei es durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder die erste Einvernahme –, steht meist unter erheblichen Druck. Die Verunsicherung ist groß, und viele Betroffene zögern, einen Strafverteidiger zu kontaktierten. Aus Angst, dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden oder den Eindruck erwecken, man habe etwas zu verbergen. Doch genau dieses Zögern kann später schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Frühzeitige Strafverteidigung schützt – unabhängig von Schuld oder Unschuld

Ein zentraler Punkt, den viele unterschätzen: Die Inanspruchnahme eines Strafverteidigers ist kein Schuldeingeständnis. Im Gegenteil sie ist ein unverzichtbares Recht und dient der Sicherstellung eines fairen Strafverfahrens. Strafverteidigung schützt Ihre Rechte, bietet Klarheit über die rechtliche Lage und hilft dabei, Fehler zu vermeiden, die den Verlauf des Verfahrens nachhaltig negativ beeinflussen könnten.

Frühe Entscheidungen sind oft entscheidend für den Verfahrensausgang

Gerade in der Anfangsphase eines Ermittlungsverfahrens werden wichtige Weichen gestellt. Eine unüberlegte Aussage – auch in gutem Glauben und mit dem Gefühl, „Nichts zu verbergen“ zu haben – kann später kaum revidiert werden. Missverständnisse, Widersprüche oder ungenaue Formulierungen können als belastend ausgelegt werden. Die Devise lautet daher: Erst beraten lassen, dann handeln.

Ein erfahrener Strafverteidiger analysiert den Ermittlungsakt, klärt über Ihre Rechte auf und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen ist Schweigen klüger als eine spontane Aussage – und dieses Wissen kann entscheidend sein.

Strafverteidigung ist Verantwortung – nicht Verdacht

Die Beziehung eines Strafverteidigers ist kein Zeichen von Schuld, sondern ein Ausdruck von Verantwortung – gegenüber sich selbst und dem eigenen Rechtsschutz. Ein Verteidiger sorgt nicht dafür, dass etwas vertuscht wird, sondern dass das Verfahren unter fairen, rechtsstaatlichen Bedingungen abläuft.

Fazit: Frühzeitig handeln, rechtzeitig schützen

Strafverteidigung bedeutet nicht, sich schuldig zu bekennen, sondern sich gezielt zu schützen. Wer frühzeitig anwaltlichen Beistand sucht, zeigt keine Schwäche oder Schuld, sondern handelt umsichtig und verantwortungsvoll. Im Strafrecht zählt nicht nur die Wahrheit – sondern auch, wie man sie schützt.

 

ZURÜCK ZU HERRN MAG. MARTIN HÖFLER, MSC


Mag. Martin Höfler, MSc
Rechtsanwalt
Kanzlei Graz
Tel.: +43-50-8060-268
m.hoefler@hba.at
Cookies