Wirtschaftsrecht & Compliance: Wie Unternehmer rechtlich auf der sicheren Seite bleiben
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein zunehmend bedeutender Bereich des Strafrechts, der Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Organe unmittelbar betrifft. Dennoch ist vielen Entscheidungsträgern nicht bewusst, wie rasch wirtschaftliches Handeln in einen strafrechtlich relevanten Bereich übergehen kann – oft ohne kriminelle Absicht, sondern durch Unwissenheit, Sorglosigkeit oder unzureichende interne Strukturen.
Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche strafrechtlichen Normen, die wirtschaftliches Fehlverhalten unter Strafe stellen. Dazu zählen insbesondere klassische Delikte wie Betrug (§ 146 StGB), Untreue (§ 153 StGB), Korruptionsstraftaten (§§ 304 ff StGB), Subventionsmissbrauch sowie Insolvenzdelikte und Bilanzfälschungen. Gerade in einer zunehmend regulierten und vernetzten Unternehmenslandschaft ist das Risiko hoch, unbeabsichtigt in den Fokus der Strafverfolgung zu geraten.
Für Geschäftsführer und Vorstände besteht eine besondere Verantwortung. Sie tragen die Pflicht, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben in ihrem Unternehmen sicherzustellen. Diese sogenannte „Garantenstellung“ bedeutet, dass auch ein bloßes Unterlassen – etwa bei der Aufsicht über Mitarbeiter oder der Einführung von Kontrollmechanismen – strafrechtlich relevant sein kann. Im Fall einer Straftat kann nicht nur die handelnde Person, sondern auch das Unternehmen selbst nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) belangt werden.
Ein wirksames Compliance-System stellt heute einen unverzichtbaren Bestandteil moderner Unternehmensführung dar. Compliance bedeutet mehr als bloße Formalität – es geht um die Entwicklung und Umsetzung präventiver Maßnahmen, die sicherstellen, dass unternehmerisches Handeln im Einklang mit rechtlichen Vorgaben steht. Dazu gehören klare Verhaltensrichtlinien, regelmäßige Schulungen, interne Kontrollmechanismen sowie eine laufende rechtliche Begleitung. Unternehmen, die Compliance vernachlässigen, setzen sich einem erhöhten Risiko von Ermittlungen, Geldbußen, Reputationsschäden und persönlicher Haftung aus.
In der Praxis zeigt sich häufig: Unternehmer wenden sich erst dann an einen Anwalt, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren läuft oder eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Doch zu diesem Zeitpunkt ist die Verteidigung deutlich schwieriger und mitunter existenzgefährdend. Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Risiken rechtzeitig zu erkennen, präventive Strukturen aufzubauen und kritische Situationen zu vermeiden. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht berate ich Sie umfassend – sei es bei der Einführung eines Compliance-Programms, der rechtlichen Absicherung von Unternehmensentscheidungen oder der Verteidigung im Strafverfahren.
Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft längst nicht mehr nur spektakuläre „Skandalfälle“. Schon kleine Versäumnisse können strafrechtliche Relevanz entfalten – etwa eine nicht korrekt abgeführte Subvention, eine fehlerhafte Buchung oder ein zu spät eingeleitetes Insolvenzverfahren. Deshalb gilt: Vorbeugen ist besser als verteidigen.
Wenn Sie als Unternehmer rechtliche Sicherheit suchen, interne Strukturen rechtskonform aufstellen möchten oder bereits mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf – diskret, verlässlich und zielgerichtet.