Mergers, Acquisitions und Gesellschaftsrecht bei hba Rechtsanwälte

Wenn sich die Besitz- oder Anteilsverhältnisse bei einem Unternehmen ändern, verlangt dies nach einer hochkarätigen juristischen Begleitung. In den strategisch entscheidenden Bereichen Mergers und Acquisitions vertreten wir Verkäufer sowie Käufer gleichermaßen. Als renommierte Anwaltskanzlei wissen wir, dass absolutes Vertrauen und ein persönlicher Zugang die Basis für den gemeinsamen Erfolg bilden. hba Rechtsanwälte stehen Ihnen bei jeder Transaktion als erfahrener Partner zur Seite.

Ein strukturierter M&A-Prozess erstreckt sich meist über viele Monate und setzt ein präzises, weitsichtiges Miteinander voraus. Unsere fundierte Rechtsberatung setzt daher bereits weit vor den eigentlichen Vertragsverhandlungen an. Wir begleiten nationale wie internationale Investoren und Eigentümer von der ersten Projektplanung über die Durchführung einer detaillierten Legal Due Diligence bis hin zur optimalen Transaktionsstrukturierung. In der Frühphase fixieren wir die wesentlichen Eckpunkte der Verhandlungen in einem rechtssicheren Letter of Intent. Darauf aufbauend formuliert jeder spezialisierte Rechtsanwalt unseres Teams einen rechtssicheren Unternehmenskaufvertrag und sorgt dafür, dass Ihre wirtschaftlichen Risiken minimiert werden. Um das zukünftige Zusammenwirken der Partner auf Gesellschafterebene lückenlos zu regeln, entwerfen wir zudem präzise Gesellschaftervereinbarungen.

Neben dem klassischen Unternehmenskauf bildet das gesamte Gesellschaftsrecht das Fundament unserer täglichen Kanzleipraxis. Wir bieten Ihnen eine profunde Betreuung bei der strategischen Konzernplanung, bei Umstrukturierungen und komplexen Umgründungen wie Verschmelzungen oder Spaltungen. Dabei beziehen wir stets das anspruchsvolle Umgründungssteuerrecht mit ein, um steuerliche Nachteile für Ihr Unternehmen von vornherein auszuschließen. Nach dem erfolgreichen Closing übernehmen wir sämtliche notwendigen Eingaben und rechtlichen Schritte, damit die neuen Eigentümerstrukturen korrekt im Firmenbuch eingetragen werden.

Sollte es im Nachgang einer Transaktion trotz sorgfältiger Planung zu Post-M&A-Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, sei es vor den staatlichen Gerichten oder in einem internationalen Schiedsverfahren. Mit der übergreifenden Expertise von hba sichern Sie die rechtliche Stabilität Ihres Unternehmens in jeder Phase ab.

FAQ

Unser Leistungsangebot

  • Beratung bei Unternehmenskäufen und –verkäufen
  • Beratung bei Übernahmerecht
  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
  • Kontrolle von Zusammenschlüssen
  • Venture Capital- und Private Equity- Transaktionen
  • Beratung bei Fondsgründungen
  • Zusammenstellung von Konsortien und Joint Ventures
  • Management Buy-out und Leveraged-Buy-out-Transaktionen
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