Öffentliches Wirtschaftsrecht

Erfolgreiches Unternehmertum und gut verwaltete Gemeinden verbin­det das klare Verständnis behörd­licher Regulierungen. Sämtliche Handlungs- und Gestaltungsspiel­räume wollen schließlich genau erkannt und genutzt, beziehungs­weise nach­vollziehbar abgesteckt werden.

Fokussiert auf alle Aspekte des öffentlichen Rechts sind wir deshalb Unternehmen, die ihre Wettbewerbschancen in allen Belangen wahr­nehmen wollen, der richtige Berater, Mittler und Mitstreiter. Das gilt auf lokaler wie internationaler Ebene.

Mit der gleichen Intensität und großem Know-how unterstützen wir verstärkt Gemeinden in sämtlichen Rechtsmaterien oder Strukturfragen, insbesondere bei der Haushaltskonsolidierung.

Zu unseren ausgewiesenen Fachgebieten zählen vor allem Gewerberecht, Abfallrecht, Mineral­rohstoffrecht, Baurecht und Raumordnungsrecht, Umweltrecht, Grundverkehrs­recht und Vergabe­recht. Sollten dabei Verfahren zur Einforderung von Rechten nötig werden, vertreten wir unsere Klienten bei allen zu konsultierenden Stellen und Gerichten. Vor Verwaltungsbehörden, genauso wie vor dem Verfassungs- und dem Verwalt­ungs­gerichtshof sowie dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung von Kommunen
  • Unterstützung bei Bescheidbeschwerden und Individualanträgen
  • Gutachten für Kommunen, Unternehmen und Private
  • Gewerbeberechtigungen und Betriebsanlagenbewilligungen
  • Unterstützung bei Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Begleitung von Auftraggebern und Bietern im Vergabeverfahren
  • Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen
  • Beratung bei Abfallwirtschafts- und Wasserrecht
  • Beratung bei Bauverfahren
  • Beratung bei Niederlassungs- und Beschäftigungsbewilligungen
Cookies